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AGB

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Allgemeine Liefer- u. Geschäftsbedingungen

der montargo GmbH für Verträge mit Unternehmern (Stand 08-2022)

§1 Geltungsbereich

1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage und Bestandteil für alle Warenlieferungs- oder Kaufverträge zwischen der montargo GmbH, Dörnbergstraße 27-29, 34233 Fuldatal-Ihringshausen, Telefon: (0561) 98186-524, Telefax: (0561) 98186-7524,           http://www.montargo.de, im folgenden montargo genannt und Unternehmer im folgenden „Käufer” oder „Kunde” genannt.

2) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingung abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

5) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte von montargo mit dem Käufer, es sei denn, dass montargo anzeigt, dass hierfür neue oder andere Bestimmungen gelten sollen.

§ 2 Vertragsabschluss

1) Sämtliche Angebote von montargo sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware unter Geltung der vorstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von montargo erwerben zu wollen. montargo ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass montargo richtig und rechtzeitig durch den Zulieferer beliefert wird. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von montargo zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes von montargo mit einem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird – soweit sie bereits erfolgt sein sollte unverzüglich dem Käufer zurückerstattet.

§ 3 Lieferung / Lieferfristen

1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Alle Liefertermine und/oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass eine Frist oder ein Termin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und vereinbart wird.

2) montargo bemüht sich, postversandfähige Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Bestellung zu liefern. Bei Sperrgutversand wird sich der Spediteur bzw. der mit der Auslieferung von montargo beauftragte Lieferant mit dem Käufer in Verbindung setzen, um mit ihm einen Zustellungstermin zu vereinbaren.

3) Ist kein bestimmter Liefertermin oder keine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so gilt für montargo als angemessene Frist zur Leistung/Lieferung der Ware 30 Werktage.

4) Im Verzugsfall haftet montargo nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von montargo zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden von eigenen Vertretern oder von montargo eingesetzten Erfüllungsgehilfen ist montargo zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von montargo zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5) montargo haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6) montargo haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

1) Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise von montargo „ab Firmensitz von montargo GmbH”. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von montargo nicht enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten des Versands werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, soweit der Käufer zusätzliche Dienstleistungen vor Ort wünscht.

2) Für alle Preis- und Rabattangaben von montargo im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Alle Angebote von montargo sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich schriftlich angegeben werden.

3) Aufgrund sich ändernder Marktsituationen sind längerfristige Preisfestlegungen nicht möglich, sofern es sich um Produkte handelt, die noch beschafft werden müssen. Hiermit vereinbaren montargo und der Kunde, was folgt: Für die Produkte, die montargo zum Zeitpunkt der Bestellung auf Lager hat, sind die im Rahmen eines Frühbezugs festgelegten Preise verbindlich. Die bestellten Produkte, die montargo zum Zeitpunkt der Bestellung nicht auf Lager hat, unterliegen einer nachfolgenden Anpassungsmöglichkeit. Die Anpassung des Preises erfolgt, sofern sich der Beschaffungspreis (einschließlich Transport, Versicherung, Zoll) für das entsprechende Produkt zum Zeitpunkt der späteren Beschaffung um 5 % oder mehr oder in einem unangemessenen Verhältnis zu dem Gesamtverbraucherindex ändert. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, die Bestellung für die preisangepassten Produkte zu stornieren. Dem Kunden ist bewusst, dass sich im Falle einer Stornierung die Konditionsvereinbarung ändern kann.

4) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union werden die Preise um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer gekürzt; landestypische Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll ist durch den Käufer zu zahlen.

5) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen ausdrücklichen Vereinbarung.

6) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Ware sofort fällig und zahlbar. Der Kaufpreis ist per Nachnahme oder bar an den jeweiligen Auslieferer zu zahlen. Die von montargo mit der Auslieferung beauftragten Personen sind generell zum Inkasso berechtigt. Schecks werden nicht akzeptiert. Ist statt Nachnahme/Barinkasso die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Girokonto von montargo zu überweisen.

7) Sofern der Käufer in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt montargo vorbehalten.

8) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von montargo anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang / Annahmeverzug

1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-

pflichten, so ist montargo berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

§ 6 Gewährleistung

1) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2) Für Mängel der Ware leistet montargo zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3) Schlägt die Nacherfüllung drei Mal fehl, kann der Käufer grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4) Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung oder ein Anspruch auf Ersatz des Schadens neben der Leistung zusteht, ist der Ersatz des Schadens begrenzt auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden, sofern kein vorsätzlicher Pflichtenverstoß vorliegt.

5) Für Mängel der gelieferten Ware leistet montargo für die Dauer von 2 Jahren ab Ablieferung Gewähr. Bei gebrauchten Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

6) Für den Käufer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

7) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist montargo lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung letztendlich der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

8) Gewährt im Einzelfall montargo für bestimmte Produkte zusätzlich oder neben der normalen Gewährleistung eine Garantie, gelten im Garantiefall die besonderen GARANTIEBEDINGUNGEN von montargo, auf die verwiesen wird. montargo ist in diesem Fall berechtigt, den Garantiefall entweder über den Hersteller oder den Käuferservice vor Ort abzuwickeln.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1) montargo haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch bei nicht vorsätzlichen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von montargo ausgeschlossen.

2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei montargo zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

3) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit montargo Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von montargo zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von montargo.

2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln sowie den Fall ihrer Beschädigung sowie ihres Verlustes zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, die Ware ausschließlich nur unter Beachtung der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu benutzen und einzusetzen.

3) Der Käufer ist bis zur Bezahlung der Ware verpflichtet, montargo einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er montargo einen Besitzerwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

4) montargo ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherung aller Forderungen von montargo an montargo ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. montargo nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. montargo behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Abtretung wird hinfällig, soweit der Käufer alle Forderungen von montargo ausgeglichen hat.

6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für montargo GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit montargo nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt montargo an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von montargo gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, montargo nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand

1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz von montargo, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

2) Auf die jeweiligen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.

§ 10 Datenschutzhinweis

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Mit einer Bestellung erklären Sie konkludent, d.h. ohne weitere Erklärung hierzu Ihr Einverständnis im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie.

§ 11 Salvatorische Klausel

Die Vertragsparteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen oder unwirksam werdenden oder undurchführbaren Klausel, eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unwirksam gewordenen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: 08/22

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